So sieht in #Deutschland Gerechtigkeit aus!! Drei Monate Gefängnis für Containerer!! Zwar ist das Thema “Steuerflucht” #Hoeneß momentan das große Thema in den Medien schlechthin. Doch im Schatten dieses Leitthemas gibt es einen anderen sehr interessanten strafrechtlichen Fall: Drei Studenten stehen in Eschwege vor Gericht. Ihnen wird vorgeworfen,  dass sie Lebensmittel aus Containern eines Supermarkts gestohlen haben. Das Strafmaß steht in keinem Vergleich zu Steuersündern, die im Falle der Selbstanzeige noch mit Straffreiheit belohnt werden.
“Drei  Stundenten aus Witzenhausen wird der Prozess gemacht” heißt es in einem kurzen Berich des Hessischen Rundfunks. Man könnte auch von einem kurzen, harten Prozess sprechen. Denn die drei Studenten, die bezichtigt werden, in einer tegut-Filiale(Supermarkt) Lebensmittel aus der Mülltonne geklaut zu haben müssen sich nun wie Schwerverbrecher fühlen.
Vor rund einem halben Jahr hat der Fachanwalt für Strafrecht Udo Vetter in seinem Blog für die Zukunft noch ein anderes Strafmaß für Containerer(Tonnentaucher) prognostiziert. Er ging davon aus, dass die Justiz sich im Fall des Containerns zurückhalten würde.

“Wahrscheinlich wird man sich mit Strafanträgen gegen Containerer künftig eher zurückhalten, schon wegen der angesprochenen politischen Dimension.”
Mit der Zurückhaltung ist es nun offensichtlich vorbei. Der Anklage zufolge müssen die drei Studenten drei Monate ins Gefängnis oder 4.500€ zahlen. Es ist die Rede von einem Diebstahl in besonders schwerem Fall(!). Um es noch einmal deutlich zu machen: Studenten, die auf die riesige Lebensmittelverschwendung der Lebensmittelindustrie aufmerksam machen wollen und aktiv dagegen vorgehen, wird schwerer Diebstahl vorgeworfen. Dabei handelt es sich bei der “Raubbeute” um weggeworfene Lebensmittel, die noch essbar und genießbar waren.
Diebstahl oder Entledigung?
Juristisch gesehen ist es ein wenig komplex was die Sachlage betrifft. So erklärt Udo Vetter:
“Etwas komplizierter ist es mit dem Diebstahl. Es ist juristisch umstritten, ob die Selbstbedienung aus einem Abfallcontainer tatsächlich ein Diebstahl ist. Immerhin will sich der Supermarkt seiner Waren ja entledigen. Das kann man als Aufgabe des Eigentums interpretieren, muss es aber nicht.”
Eine Lösung des Problems(Entkriminalisierung der Containerer & Vermeidung lästige Strafverfahren für Supermärkte) muss also darin liegen, die nicht mehr zu verkaufenden Waren an Personen oder Organisationen abzugeben, die sich wiederum um die Verteilung der Lebensmittel kümmern. Zusätzlich muss hier gewährleistet werden, dass die Supermärkte nicht für Konsumenten, die nach der Einnahme der gespendeten Lebensmittel krank werden, haftbar gemacht werden können. An dieser Absicherung muss für die Supermärkte noch gearbeitet werden – und die Nichterfüllung dieser Absicherung war in der Vergangenheit der Grund gewesen, warum Organisationen wie Foodsharing ins Stocken geraten sind.
Endgültiges Urteil steht noch aus
Das endgültige Urteil steht noch aus. Ein Urteil am ersten Prozesstag konnte nicht ausgesprochen werden: Nach etlichen Unterbrechungen und ersten Zeugenanhörungen vertagte sich das Amtsgericht der nordhessischen Stadt auf den 20. Februar.


Wenigstens gibt es schon einige Supermärkte die gute Lebensmittel nicht mehr wegwerfen sondern spenden! Aber das was sich da abspielt ist einfach nur noch arm und ein gutes Beispiel für das was hier schief läuft! 

http://diefreiheitsliebe.de/gerechtigkeit-2/drei-monate-gefaengnis-fuer-containern.