Diese Regierung wieder wählen? NIEMALS!! #aigner #cdu #csu STOP Zoophilie in Deutschland !!
In der Novellierung des Deutschen Tierschutzgesetzes wird der sexuelle Missbrauch an und mit Tieren als "Ordnungswidrigkeit" gewertet, welche mit einer Geldbuße geahndet werden kann.
Wir fordern, dass derartige grausame Tierquälereien als Straftat gewertet und geahndet werden! Eine "OWI" - ähnlich, wie bei einem Verstoß im Straßenverkehr - nein, das reicht nicht aus, um diese unsagbaren Tierqualen einzudämmen!

Zoophilie und Sodomie
der sexuelle Missbrauch von Tieren - ein Tabuthema, deren Anhänger ihrer perversen Leidenschaft ungestraft nachgehen können.

Worum geht es bei dieser Aktion?

Zoophilie bezeichnet das sexuelle “Hingezogensein” zu Tieren. Schätzungsweise haben in Deutschland bereits ca. 5% der Bevölkerung sexuelle Erfahrungen mit Tieren gemacht. Tendenz steigend.

(Marion Nasswetter, Eine klinisch-psychologiesche online Studie über Zoophilie)

Den meisten Menschen ist nicht bekannt, dass Zoophilie in Deutschland keine Straftat darstellt. Im Umkehrschluss bedeutet dies, dass jeder Mensch sexuelle Handlungen mit/an Tieren vornehmen darf. Solange das Tier keine äußerlichen Verletzungen davonträgt, bleibt diese Tat ungeahndet. Die Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger sieht bislang keine Notwendigkeit für eine Änderung des Tierschutzgesetzes. Sie begründet dies damit, dass eine Strafverfolgung bereits erfolgt, wenn Tiere erhebliche Verletzungen davontragen. Das derzeitige Tierschutzgesetz würde demnach den Tieren ausreichenden Schutz bieten.
Aber was ist mit den seelischen Verletzungen? 

Das seelische Trauma der betroffenen Tiere wird durch das geltende Recht jedoch nicht abgedeckt und kann nicht strafrechtlich verfolgt werden. Die betroffenen Tiere sind andauerndem psychischen Stress ausgesetzt, ausgelöst durch ständige Annäherungsversuche der zur Zoophilie neigenden Menschen. Tiere, insbesondere Hunde und Pferde, werden nach ihrer Verfügbarkeit und Kooperationsbereitschaft ausgesucht und darauf konditioniert, sexuelle Handlungen am Menschen durchzuführen bzw. über sich ergehen zu lassen. Katzen zum Beispiel, werden eher weniger für diesen Zweck verwendet, da sie weniger berechenbar sind und doch öfter ihren “eigenen Kopf besitzen”.

In der Praxis werden für zoophile Handlungen nicht nur eigene Tiere verwendet. Sexuelle Übergriffe auf wilde oder fremde Tiere und ohne das Wissen des Tierhalters sind häufig, wobei die Täter nicht selten aus dem engeren Umfeld des Tiereigentümers kommen. Aber auch das als “Fence-Hopping” (Zaunspringen) bezeichnete Betreten fremder Grundstücke bzw. Eindringen in fremde Häuser oder Ställe, um dort sexuelle Handlungen mit Tieren vorzunehmen, ist nicht unüblich.

Das geltende Tierschutzgesetz greift nur, wenn ein Tier erhebliche sichtbare Verletzungen zeigt

Ist es für den Täter sexuell erregend oder befriedigend, Tieren Schmerzen zuzufügen, sie zu verstümmeln oder gar zu töten, spricht man von “Zoosadismus”, wobei auch hier verschiedene Ausrichtungen bekannt sind. So existiert beispielsweise der Typus des “Viehstechers”, der Kühe, Pferde, Schafe und Ziegen im Rahmen sexueller Handlungen tötet.

Gibt ein Tier sein Einverständnis, wenn ein Mensch seine sexuellen Triebe an ihm abreagiert und es für seine Neigungen missbraucht? Welches Einverständnis gibt beispielsweise die Hündin, die von einem Mann vergewaltigt wird? Hier spielen eher Konditionierung, Ritualausübung und Gewöhnung die entscheidende Rolle – aber nicht die Selbstbestimmung des Tieres.

Selbst wenn das Opfer ohne äußere Verletzungen bleibt, so trägt es gleichsam eines vergewaltigten Menschen psychische Schäden davon. Hundebesitzer, dessen Hunde vergewaltigt wurden, berichten von auffälligen Verhaltensänderungen.

Doch die Lust des Menschen geht noch weiter:
Stuten werden spitze Gegenstände in den Hinterleib gestoßen. Sex mit Hühnern beschert Berichten in entsprechenden Internetforen zufolge den größten Lustgewinn, wenn das Tier dabei stirbt, geradezu zerplatzt; die Todeszuckungen wirken angeblich stimulierend. Aale beispielsweise sterben in der weiblichen Vagina einen qualvollen Tod.

Es muss endlich gehandelt werden. Viele europäische Länder, unter anderem auch unsere Nachbarn Schweiz und Österreich haben ihre Tierschutzgesetze entsprechend ratifiziert. In der Schweiz wurde die Würde der Tiere bereits vor einigen Jahren im Grundgesetz verankert.

Quellen und weitere Informationen:
http://www.tieraerzte-gegen-zoophilie.de/
http://www.million-actions.de/2012/04/17/aktion-frau-aigner-stoppen-sie-den-sexuellen-missbrauch-von-tieren/

Deswegen fordern wir Frau Aigner auf, den sexuellen Missbrauch von Tieren als Straftat im Deutschen Tierschutzgesetz zu verankern!

http://www.awm2009.de/petitionen/zoophilie_ist_keine_OWI.htm
61 days ago via site